Oberstes Organ und Herrscher über die Fasnacht ist der Zunftmeister. An seiner Seite begleitet ihn der Zunftweibel, die administrativen Arbeiten werden durch den Tintenknecht erledigt und über die Finanzen wacht der Säckelmeister.

Als letzter offizieller Akt darf der amtsjüngste Altzunftmeister als Obergiger amten und so die Saiten des Zunftsymbols streichen.

Dem Zunftrat beitreten können Männer mit Wohnsitz in Doppleschwand. Die Kandidaten werden vom Zunftrat vorgechlagen, an der Zunftversammlung stimmt die ganze Zunftfamilie über den einzelnen Kandidaten ab. Wird dieser als genug fasnächtlich und närrisch gehalten, so wird er Mitglied des Zunftrates.

Die Gigezunft ist eine Vereinigung ohne Statuten. Damit jeder seinen Verpflichtungen nachkommt, besitzt die Zunft seit 1997 ein Pflichtenheft.